Jul
03
2013Architekten, die Pflichtmitglieder der Architektenkammer sind, sind laut Gesetz im Versorgungswerk ihrer Kammer pflichtversichert. Um nicht gleichzeitig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, können sie sich deshalb unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Viele beschäftigte Architekten finden sich mittlerweile in Berufen wieder, die mit ihrer ursprünglichen Ausbildung nichts mehr zu tun haben.